Im Jahr 1996 wurde aufgrund der Vereinbarung zwischen der Firma Müller und den Ortsgemeinden Dreikirchen und Weroth unser Widerspruch gegen den Hauptbetriebsplan vom 07.11.1991 zurückgenommen. Somit war man der Auffassung, nach rund fünfjährigem hartem Kampf eine endgültige Entscheidung herbeigeführt zu haben. Dies war aber leider nicht so.
Mit Schreiben vom 29.01.2001 wurde die Ortsgemeinde Weroth, wie auch alle anderen Beteiligten, zur Stellungnahme hinsichtlich der Änderung und Erweiterung des Tonbauvorhabens Richard II aufgefordert. Das Vorhaben wurde seitens des Gemeinderates wie auch der Bevölkerung abgelehnt.
Am 17.05.2001 fand dann ein Erörterungstermin statt, wobei auch die Kompromissvorschläge der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz von der Ortsgemeinde wie auch von anderen Beteiligten abgelehnt wurden.
Am 05.07.2001 setzte die SGD Nord das Raumordnungsverfahren aus, um der Antragstellerin Gelegenheit zu geben, die fehlenden Unterlagen zu erstellen, was diese mit Schreiben vom 28.05.2002 endlich auch getan hat. Daraufhin erfolgte eine weitere Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme zu den ergänzenden Antrags- und Planungsunterlagen an alle Beteiligte. Diese wurde unsererseits wiederum negativ beschieden.
Aufgrund dieser ergänzenden Unterlagen der Firma Müller stellte sich unter anderem nicht zuletzt auch wegen verschiedener Zeitungsberichte die Frage, ob die Forstbehörde der Erweiterung zwischenzeitlich zugestimmt hat, da die Behörde diese zusätzlichen Wiederaufforstungsflächen im Bereich der Verbandsgemeinde Wallmerod (Ettinghausen, Hahn am See, Mähren und Herschbach) sowie den Verbandsgemeinden Westerburg und Montabaur in einer Gesamtfläche von ca. 16 ha an die Firma Müller gemeldet hatte. Diese Flächen waren in den ergänzenden Antrags- und Planungsunterlagen enthalten.
Die Aufforstungen in den zuvor genannten Bereichen sollen zusätzlich zu der Aufforstung im direkten Tonabbaubereich der Grube Richard II durchgeführt werden. Eine schriftliche Anfrage beim Forstamt Wallmerod hat jedoch ergeben, dass die Obere Forstbehörde in Neustadt / Weinstraße als zuständige Stelle die Zustimmung verweigert hat.
Weiterhin teilte das Forstamt in seinem Schreiben mit, dass es alle Flächen in seinem Zuständigkeitsbereich auf Anfrage gemeldet hat, welche in absehbarer Zeit für eine Wiederaufforstung in Frage kommen. Dies relativiert sicherlich die ein oder andere Meinung.
Auch unsere Anfragen bei den einzelnen in das Genehmigungsverfahren involvierten Umweltverbänden hat zu der Erkenntnis geführt, dass im Falle einer Genehmigung des Vorhabens der Fa. Müller gegen geltendes europäisches Naturschutzrecht verstoßen würde und einzelne Verbände in diesem Fall sogar erwägen, vor dem Europäischen Gerichtshof Klage zu erheben.
Der Rat der Gemeinde lehnt weiterhin die Änderung und Erweiterung des Tonbaus Richard II über die bisher genehmigten Flächen hinaus ab.