Jetzt Räumlichkeit mieten!
Unser Bürgerhaus kann für jegliche Art von Privatfeier gemietet werden. Egal ob Hochzeit, runder Geburtstag oder sonstige Feierlichkeiten, für jeden Anlass bietet es die optimalen räumlichen Bedingungen.
Füllen Sie das Antragsformular ganz bequem zu Hause aus und schicken es uns per E-Mail oder kommen Sie in die Bürgermeistersprechstunde. Achtung! Die im Antrag aufgeführten Preise gelten nur für ortsansässige Bürger. Die Reservierung wird erst mit Eingang des Antragsformulars bei der Gemeindeverwaltung verbindlich.
Das kleine ABC der Anmietung des Bürgerhauses für Privatfeiern
Anmeldung
Diese kann nur schriftlich beim Bürgermeister erfolgen. Entsprechende Vordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung vorhanden.
Jugendliche und Heranwachsende
An Mitbürger, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird nur vermietet, wenn die Nutzungsvereinbarung von einem Erziehungs- berechtigten unterzeichnet wird, der auch als Aufsichtsperson verantwortlich zeichnet.
Getränke
Bier (Fass oder Flaschen), Cola, Limonade und Sprudel sind ausschließlich über den Vertragslieferanten, die Fa. Wörsdörfer aus Dreikirchen (Am Mühlenweg 7, Tel. 06435/8122) zu beziehen. Die Getränke müssen selbst mindestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der Fa. Wörsdörfer auf eigene Rechnung bestellt werden.
Brandschutz
Das Verwenden und/oder Betreiben von offener Flamme oder von Glut sind innerhalb des Bürgerhauses nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind die handelsüblichen sogenannten Pastenbrenner zum Warmhalten für Speisen. Allein verantwortlich für die Einhaltung dieser Bedingung ist der Mieter. Bei Nichtbeachtung werden weiter Kosten, mindestens jedoch die doppelte Nutzungsgebühr, fällig. Des weitern behält sich die Gemeindeverwaltung vor, den Mieter sowie alle Personen, die mit dem Mieter im gleichen Haushalt wohnen, von zukünftigen Bürgerhausbenutzungen auszuschließen.
Rechnung
Die Kosten der Hallennutzung werden durch die Verbandsgemeindeverwaltung im Auftrag der Gemeinde Weroth in Rechnung gestellt.
Reinigung
Die Endreinigung wird durch eine von der Gemeindeverwaltung eingesetzten Reinemachefrau gegen Erstattung der Kosten durch den Mieter durchgeführt. Grundsätzlich sind die angemieteten Räume bis zum nächsten Tag um 12.00 Uhr besenrein zu übergeben. Ausnahme: Bei Nutzung der großen Halle ist diese, sofern am nächsten Tag
Schulsport stattfindet, am gleichen Abend zu räumen. Der angefallene Müll ist durch den Nutzer zu entsorgen.
Geschirr
Geschirr und Gläser sind in begrenztem Umfang vorhanden. Einzelheiten hierzu erteilt der Hausmeister.
Rauchverbot
Es wird darauf hingewiesen, dass das Rauchen im gesamten Bürgerhaus untersagt ist.
Termine zur Schlüsselübergabe usw. bitte mit Hausmeister Udo Reusch (Tel. 0175/4386366) abstimmen.