Aus der Gemeinderatsitzung vom 26.11.2021

Öffentlicher Teil

Vorab zu den Tagesordnungspunkten 1-3.

Die dazugehörigen Informationen wurden im Mitteilungsblatt Nummer 51/2021 veröffentlicht.

Nachzulesen unter www.wittich.de im epaper-Archiv. 

Die dementsprechenden Beschlussvorlagen wurden den Gemeinderatsmitgliedern im Anhang des Protokolls beigefügt.

Die Abstimmung für die Tagesordnungspunkte 1,2 und 3 erfolgte jeweils einstimmig mit 7 Ja Stimmen.

  1. Beratung und Beschlussfassung über die Widmung von Verkehrsanlagen gemäß Paragraph 36 Abs.1 LStrG, im Zusammenhang mit der Einführung der wiederkehrenden Beiträge.
  1. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen gemäß Paragraph 10a Abs.1 Kommunalabgabengesetz Rheinland Pfalz (KAG)
  1. Beratung und Beschlussfassung über die Verschonungssatzung gemäß Paragraph 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen. Hier: Satzungsbeschluss nach Paragraph 24 Abs.1 der Gemeindeordnung RLP. 

– Ratsmitglied Lisa Weimer stößt zur Sitzung dazu.

  1. Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan „In der Dell“

Die Ortsgemeinde Weroth strebt die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13 b BauGB an. Auf diese Weise sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für Bereitstellung von Wohnbauflächen geschaffen werden. Ziel der Ortsgemeinde ist dabei die Schaffung von Bauland für junge Familien. Der Beschluss vom 10.12.2019 wir hiermit gegenstandslos.

Zur Schaffung des Planungsrechts ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sind zur Rechtfertigung der Planung die nachfolgend aufgelisteten Belange anzuführen: Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung i.S. des § 1 (6) Nr. 2 BauGB.

Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung nachträglich anzupassen; ein formelles Änderungsverfahren ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 13a (2) Nr. 2 BauGB entbehrlich, da nach derzeitigem Planungsstand eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden kann.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll im sogenannten beschleunigten Verfahren nach den §13b BauGB erfolgen.

Die in den §13b BauGB formulierten Anwendungsvoraussetzungen sind im vorliegenden Planungsfall erfüllt.

Entsprechend dem in Satz 1 des § 13b BauGB enthaltenen Hinweis auf § 13a BauGB gelten bei der Anwendung des § 13b BauGB auch die entsprechenden „Sonderregelungen“ zur Umweltverträglichkeitsprüfung (es darf kein Baurecht für ein UVP-pflichtiges Vorhaben begründet werden) und der Eingriffsregelung (diese ist im Verfahren nach § 13b BauGB nicht anzuwenden).  

Außerdem ist eine nur einstufige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung notwendig. Dies bedeutet, dass auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB verzichtet werden kann.

Das Plangebiet ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen:

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB für das o. g. Gebiet. Das Bebauungsplanverfahren trägt die Bezeichnung „In der Dell“. Der o. g. Entwurfsfassung wird zugestimmt.

Einstimmig 8 Ja Stimmen

Bürgermeister, Gemeinde, Gemeinderat

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