Aus der Gemeinderatssitzung vom 1. Februar 2019

1. Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2019

Achim Kremer begrüßt den Förster Günther Müller. Dieser erläutert anhand einer Vorlage die Zahlen für den Forstwirtschaftsplan 2019. Nach dem Plan schließt der Forsthaushalt 2019 mit einem Minus von ca. 2.300 € ab.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltung

Herr Müller berichtet darüber hinaus über das Forstjahr 2018. Der Borkenkäfer und Sturmtief „Frederike“ sowie „Burglinde“ haben große Schäden hinterlassen. Für den Holzverkauf ist seit dem 1.1.2019 die Holzvermarktungsorganisation Westerwald-Rhein-Taunus zuständig. Das Brennholz wird in diesem Jahr größtenteils aus dem Forstbereich Hundsangen bezogen. 

Herr Müller wird sich beim Forstamt nach der Pflicht zur Aufforstung entlang der gerodeten Fläche an der L314 erkundigen.

2. Bericht des Ortsbürgermeisters

a) Achim Kremer berichtet über ein Informationsschreiben des Forstamtes Rennerod zu den Auswirkungen und dem Ausmaß durch den Borkenkäferbefall.

b) Die Wahlberechtigtenversammlung findet am 12. März um 19:30 Uhr im Bürgerhaus Weroth statt.

c) Der noch ausstehende Zuschussbetrag für die Sanierung des Sportlerheims wurde zwischenzeitlich vom Landessportbund Rheinland-Pfalz bezahlt.

3. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Sanierung der Feldwege „Mühlenpfad und Langenroth“.

Der Ortsgemeinderat beschließt beide Feldwege im Herbst als Gesamtpaket auszuschreiben, vorausgesetzt die Haushaltslage lässt die Gesamtsanierung zu. Dafür sollen ca. 80.000 Euro in den Haushalt 2019 aufgenommen werden. Das abgetragene Material könnte ggf. als Lärmschutzwall am Sportplatz errichtet werden.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltung

4. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bezüglich des öffentlichen Personennahverkehrs.

Andreas Kronimus hat eine umfassende Information zum Thema ÖPNV zusammengestellt. Seit der Einstellung der Linie LM-11, hat sich die Busverbindung insbesondere nach Limburg und Wallmerod deutlich verschlechtert. Nach angeregtem Meinungsaustausch kommt aus dem Rat der Vorschlag bei der Verbandsgemeinde ein Anrufsammeltaxi, angelehnt an das AST der Verbandsgemeinde Montabaur, anzuregen.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltung

5. Beratung und Beschlussfassung über die Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Wallmerod; Aktualisierung (Bestandsübernahme) und Digitalisierung des Flächennutzungsplans.

Sachverhalt/Rechtslage:

Die Verbandsgemeinde Wallmerod hat den geltenden Flächennutzungsplan digitalisiert und aktualisiert. Dabei ist dieser Begriff irreführend, denn es handelt sich lediglich um eine redaktionelle Übernahme bestehender Bebauungspläne und die Digitalisierung der Planungsgrundlage.

Aus dem Erläuterungsbericht:

„Der wirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wallmerod vom 10.12.1999 wurde als 1. umfassende Fortschreibung des Flächennutzungsplans aus dem Jahre 1986 aufgestellt. Neben einer Aktualisierung der Plandarstellungen erfolgte die 1. umfassende Fortschreibung (nachfolgend auch kurz mit FNP 1999 bezeichnet) aus verschiedenen Gründen: Die Rahmenbedingungen der baulichen Entwicklung hatten sich grundlegend geändert. Der Wunsch einzelner Ortsgemeinden nach weiteren Wohnbau- und Gewerbeflächenausweisungen sowie räumliche Strukturveränderungen, insbesondere durch die geplante Neubaustrecke Köln-Rhein/Main mit dem ICE-Bahnhof in Montabaur erforderten eine umfassende Fortschreibung. So wurden wesentliche Planaussagen des Raumnutzungskonzepts Montabaur aus dem Jahre 1993 im FNP 1999 berücksichtigt. Ein weiterer Grund für die 1. umfassende FNP-Fortschreibung war die Integration des in 1994 aufgestellten Landschaftsplans. 

Anlass zur Aktualisierung und Digitalisierung des bestehenden Flächennutzungsplanes sind folgende Punkte: 

• Der FNP 1999 liegt aktuell nur in analoger Form vor. In dieser Form wurde der Flächennutzungsplan seit 1999 mit zahlreichen Bebauungsplanverfahren und sonstigen Satzungen im Vorgriff auf eine Gesamtfortschreibung als kommunale Planungsgrundlage verwendet. Mit Stichtag 31.12.2017 handelt es um rd. 130 genehmigte Ergänzungen und Änderungen, die in die Aktualisierung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen sind. 

• Weiterhin wurden zu raumordnerisch bedeutsamen Entwicklungen innerhalb der Verbandsgemeinde separate Einzelfortschreibungen durchgeführt, die planungsrechtlich in den Gesamt-Flächennutzungsplan zu übernehmen sind. 

• Darüber hinaus wurden in den Jahren 2004 und 2015/2016 sachliche Teilfortschreibungen zur Nutzung der Windenergie nach den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2b BauGB und § 249 BauGB durchgeführt, welche ebenfalls aufzunehmen sind. 

• Zudem haben sich während der vergangenen 18 Jahre (1999-2017) eine Vielzahl von redaktionellen Änderungen im Flächennutzungsplan ergeben, die es zu korrigieren gilt. 

• Hinsichtlich der seit 1999 geänderten Vorgaben aus übergeordneten Planungen ergibt sich die Erforderlichkeit zu nachrichtlichen Übernahmen (z.B. zu Belangen der Rohstoffsicherung, der Ver- und Entsorgung, des Straßenverkehrs, der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes etc.) in die kommunale Flächennutzungsplanung. 

• Mit der Aktualisierung des Flächennutzungsplanes erfolgt auch eine Korrektur der Darstellungen zu den Gebietsexklaven von Elbingen, Salz und Steinefrenz. Bisher waren die Gebietsexklaven im Flächennutzungsplan 1999 nicht dargestellt. 

Mit der Digitalisierung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung der gesamträumlichen, vorbereitenden Bauleitplanung der Verbandsgemeinde auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Damit soll zum einen die tägliche Verwaltungsarbeit im Zusammenhang mit bauleitplanerischen Belangen erleichtert werden und zum anderen soll die Möglichkeit zur öffentlichen Präsentation, wie es bei den digital eingestellten Bebauungsplänen im Sinne eines Bürgerservice bereits praktiziert wird, generiert werden. Zudem wird hierdurch eine Anpassung an die rechtlichen Vorgaben der Baugesetznovelle 2017 und des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz 2015 erzielt. 

Im Rahmen der Digitalisierung des Flächennutzungsplanes gibt es keine Neudarstellungen zu Siedlungsbereichen, die planungsrechtlich behandelt werden müssen. Es werden keine Eingriffe in den Naturraum vorbereitet, so dass eine entsprechende Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich wird. 

Die vorliegende Überarbeitung der Flächennutzungsplanung steht somit einzig unter den Aspekten der redaktionellen Übernahme bestehender Bebauungspläne / Satzungen auf kommunaler Ebene und der Digitalisierung der Planungsgrundlage. Im Zuge der Aktualisierung werden außerdem übergeordnete Planungsvorgaben und Schutzausweisungen zur Berücksichtigung der Umweltbelange nachrichtlich übernommen (z.B. NATURA 2000-Gebiete). Diese Darstellungen beziehen sich vorzugsweise auf den Außenbereich der bebauten Ortslagen. 

Aus dem zuvor geschilderten Planungsanlass zur Aktualisierung (Bestandsübernahme), verbunden mit der technischen Komponente der Digitalisierung, lässt sich das städtebauliche Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB ableiten. Danach haben die Kommunen (als Träger der Bauleitplanung) entsprechende Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die Ordnungs- (Koordinierungs-), Entwicklungs- und Steuerungsfunktion erforderlich ist.“

Nach der Gemeindeordnung (GemO) ist es erforderlich, dass die verbandsangehörigen Ortsgemeinden dieser Bestandsübernahme und Digitalisierung nach § 67 Absatz 2 GemO zustimmen.

Die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Flächennutzungsplanes der VG Wallmerod erfolgt ab 2019/2020 in einem gesonderten Verfahren. Hierbei werden alle Ortsgemeinden formell beteiligt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Aktualisierung (Bestandsübernahme) und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes der VG Wallmerod zu.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltung

6. Verschiedenes

  1. Da die Markierungen der Straße Ortsausgang Unterstraße Richtung K 154 schlecht zu erkennen sind, wurde seitens eines Anliegers der Unterstraße um Erneuerung gebeten. Hier muss abgewartet werden, welche weitere Lösung hier gefunden wird. Nach der geplanten Einbuchtung, beziehungsweise der Erneuerung der Strassenränder, werden neue Markierungen angebracht.

b) Der Ortsbürgermeister wird beauftragt die Maßnahme „Wildschweinschutz am Sportplatz“ für den Haushalt 2019 mit ca. 10.000 Euro einzustellen. Die Umsetzung ist dringlich und unaufschiebbar. Es soll eine dauerhafte und stabile Lösung gefunden werden.

Lisa Weimer verlässt den Ratstisch und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltung

c) Christoph Münz hat dem Ortsgemeinderat einen Flyer über den Verein „Deckel drauf e. v.“ zukommen lassen. Die Ortsgemeinde wird keine eigene Sammelstelle einrichten, aber gegebenenfalls Informationen an interessierte Bürger weitergeben.

d) Die Organisation der Vereinsabende des Vereins für Heimat und Brauchtumspflege Weroth, gehen künftig in die Hände der Ortsgemeinde. 

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltung

e) Vom 23.-26. Mai 2019 findet die 72-Stundenaktion vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend statt. Die Gemeinderatsmitglieder sollen mögliche Ideen zur Umsetzung zusammentragen.

f) Anschaffung eines Streuwagens (Kosten von 220 – 320 Euro)

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

g) In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage ob neben der Schneeräumung mit dem Traktor auch Salz gestreut werden soll.

Abstimmungsergebnis: 8 Nein-Stimmen, 1 Ja-Stimme, 1 Enthaltung

h) Andreas Kronimus bedankt sich bei Udo Reusch für die Räumtätigkeit.

i) Carsten Stiehl hat sich über die Entsorgung von Asbest informiert. Es gibt keinen Zuschuss oder eine Förderung für die Entsorgung durch eine zertifizierte Fachfirma.

Bürgerhaus, Bürgermeister, Gemeinderat, Gemeinderatssitzung

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