1. Bericht des Ortsbürgermeisters
a) Die Aktion „Saubere Landschaft“ findet am 6. April 2019 statt. Der Ortsbürgermeister bittet den Termin schon mal vorzumerken.
b) Der Anhänger der Ortsgemeinde ist angekommen. Kosten: 3.580,00€
c) Für das Jahr 2019 wurden wieder Imbissbetreiber befragt, ob sie die Kirmes und die Fastnachtsveranstaltung bewirten wollen. Außer der Firma Tippelt war kein Betreiber daran interessiert beide Veranstaltungen zu übernehmen.
d) In den Haushalt der VG sind 166.000,00€ für den Anbau der Grundschule eingestellt worden.
e) Ebenfalls im Haushalt sind Mittel für die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs der FF Weroth eingestellt. Ein „Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser“ wird demnach beschafft.
f) Nach 22 Jahren ist Uwe Kauch vom Amt des Wehrführers zurückgetreten. Seine Nachfolge tritt dessen bisheriger Stellvertreter Franz Schönberger an. Zum neuen Stellvertreter wurde Matthias Bechthold gewählt.
2. Breitbandinitiative des Westerwaldkreises; Aufgabenübertragung.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises beschäftigt sich seit mehreren Jahren damit, den Breitbandausbau im Landkreis voranzutreiben und zu fördern. Unter dem Tagesord- nungspunkt „Breitbandversorgung flächendeckend sicherstellen“ beauftragte der Kreistag am 08.07.2016 die Verwaltung, unter Beteiligung eines externen Büros zunächst eine Datenanalyse und Machbarkeitsstudie mit verlässlichen Daten zu den noch unterversorgten Teilbereichen zu erstellen, und ermächtigte den Landrat zu entsprechenden Auftragsvergaben.
Die Untersuchung, die im Jahr 2017 durchgeführt wurde, hat ergeben, dass der Westerwaldkreis eine sehr gute Versorgung aufweist: 30 Mbit/s (95% der Anschlüsse im Westerwaldkreis), 50 Mbit/s (94%) und 100 Mbit/s (87%). Mit dieser Situation galt der Kreis als „vollversorgt“. Damit war ein Antrag auf Fördermittel nach Aussage der Fördermittelgeber aussichtslos, weshalb keine Beantragung erfolgte.
Am 17.05.2018 informierte das Breitband-Kompetenzzentrum des Landes Rheinland-Pfalz darüber, dass nach Feststellung des Bundeshaushaltes das Förderprogramm für den Breitbandausbau wieder für die Antragstellung geöffnet werden soll. Ziel dabei soll zunächst sein, nun auch die letzten „Weißen Flecken“ (Versorgung < 30 Mbit/s) zu erschließen. Die bereitgestellten Fördermittel, die sich wie bisher aus 50% Bund und 40% Land neben 10% Eigenanteil zusammensetzen, sollen dann im Windhundverfahren vergeben werden. Letztendliche Zielsetzung des Bundes ist der flächendeckende Glasfaserausbau.
Da die Breitbandversorgung eine Aufgabe der freiwilligen Daseinsvorsorge der örtlichen Kommune darstellt, ist zudem eine Aufgabenübertragung auf den Landkreis erforderlich, damit dieser für die Ortsgemeinden tätig werden darf. Die Aufgabenübertragung soll
• die Beantragung von Fördermitteln für den Lückenschluss, also die Beseitigung der „Weißen Flecken“, sowie
• die Erarbeitung einer Versorgungslösung der noch gut versorgten Gebiete mit dem Ziel einer flächendeckenden Glasfaseranbindung (Versorgung auf Gigabitniveau)
umfassen. Die Regelung soll über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen.
Eine entsprechende Informationsveranstaltung für die Orts-/Stadt-/Bürgermeister sowie die Kreistagsmitglieder hat am 20.08.2018 unter Einbindung des mit der Markterkundung und Kostenschätzung beauftragten Unternehmens (KPR Capital GmbH, Dr. Beate Rickert, Frankfurt) stattgefunden. Die Bürgermeister wurden über den aktuellen Sachstand in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, dass sich zunächst die Kreisgremien mit der Angelegenheit befassen werden.
Weiterhin haben sich der Kreisausschuss sowie der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft in ihrer gemeinsamen Sitzung am 10.09.2018 mit der Thematik befasst und nachfolgenden Empfehlungsbeschluss einstimmig gefasst:
Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft sowie der Kreisausschuss empfehlen dem Kreistag zu beschließen, den Ortsgemeinden die Übernahme der Aufgaben „Beantragung von Fördermitteln für den Lückenschluss im Breitbandausbau“ und „Erarbeitung einer Versorgungslösung auf Gigabitniveau“ inkl. Kostenfolge anzubieten. Sie empfehlen weiterhin, die noch zu ermittelnden Investitionskosten für den Lückenschluss in voller Höhe als Ausgaben und die zu erwartende Fördersumme (50 % Bund und 40 % Land) als Einnahme für das Haushaltsjahr 2019 zu veranschlagen, so dass der kommunale Eigenanteil beim Kreis verbleibt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, den Ortsgemeinden die Übernahme der Aufgaben „Beantragung von Fördermitteln für den Lückenschluss im Breitbandausbau“ und „Erarbeitung einer Versorgungslösung auf Gigabitniveau“ inkl. Kostenfolge anzubieten.
Der Kreistag beschließt weiterhin, die noch zu ermittelnden Investitionskosten für den Lü- ckenschluss in voller Höhe als Ausgaben und die zu erwartende Fördersumme (50 % Bund und 40 % Land) als Einnahme für das Haushaltsjahr 2019 zu veranschlagen, so dass der kommunale Eigenanteil beim Kreis verbleibt.
Der Gemeinderat beschließt folgende Aufgaben an den Kreis zu übertragen:
– die Beantragung von Fördermitteln für den Lückenschluss.
– die Erarbeitung einer Versorgungslösung auf Gigabitniveau.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung
3. Beratung und Beschlussfassung über die künftige Organisation der kommunalen Beförsterung.
Der TOP wurde in der letzten Sitzung schon behandelt. Da jedoch mehrere Fragen zur Umsetzung, insbesondere der Einsparung einer halben Försterstelle auftauchten, wurden Fragen an Revierförster Günther Müller beim Waldbegang am 13.11.2018 gestellt. Auch nach dem genannten Waldbegang bei dem der Revierförster Antworten zu den aufkommenden Fragen gab, ist der Gemeinderat immer noch skeptisch und fasst daher folgenden Beschluß.
Der Gemeinderat stimmt der Zusammenlegung der beiden Forstreviere Niederahr und Wallmerod zu, spricht sich aber für die Beibehaltung zweier Vollzeitstellen für Revierförster im zusammengelegten Forstrevier aus.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, kein Nein-Stimme, keine Enthaltung
4. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise zur Abstufung der L314.
Zunächst fasst der Gemeinderat auf Anregung eines Bewohners den Beschluss, die Straße bis zum Friedhof vom Ortsausgang nicht als Wirtschaftsweg sondern als eine Gemeindestraße abstufen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, kein Nein-Stimme, keine Enthaltung
Herrn Nink (Leiter des LBM) hat bezugnehmend auf unseren Gemeinderatsbeschluß zur Abstufung der L314 geantwortet und fragt nach den Vorstellungen der Gemeinde bezüglich der abschließenden Behandlung der L314 von Ortsausgang bis Friedhof (einfach Sanierung, Rückbau mit oder ohne Endsiegelung, oder Zahlung einer Ausgleichssumme). Der Ortsbürgermeister klärt zunächst was mit der jeweiligen möglichen Maßnahme gemeint ist.
Herr Nink macht uns nur wenig Hoffnug, die Wünsche der Ortsgemeinde für die Umgestaltung der L317 zeitnah zu erfüllen. Daher hat der Gemeinderat folgende Argumente für die Einhaltung der Wünsche zusammengetragen:
Wir sehen unseren Antrag in direktem Zusammenhang mit der Abstufung der L314. Ebenso wie auch die anderen genannten Punkte in unserem Gemeinderatsbeschluss bezüglich der Unterstraße/Verbindung zur K158.
Begründung:
Eine Messung mit unserem Geschwindigkeitsmesser ergab eine Durchschnittsgeschwindigkeit vom Bahnhof Steinefrenz kommend (V85) von 67 km/h. Die Messung wurde seinerzeit im Winter durchgeführt. Es ist davon auszugehen, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit im Sommer höher ist.
Zu den Auswirkungen betreffend der Schließung der L314 und des damit verbundenen höheren Verkehrsaufkommens der L317, kann schon eine Aussage gemacht werden: Als die Straße am 3. November 2014 wegen des Neubaus der Mittelstraße gesperrt war, fuhren täglich 5489 Fahrzeuge über die L317. Als die Straße wieder offen war, wurde am 23 Juli 2015 eine Messung durchgeführt. Hier befuhren 3359 Fahrzeuge die L317. Die Messungen müßten dem LBM vorliegen.
Bei der Kreuzung L314 und L317 handelt es sich um ein Unfallschwerpunkt. Im Jahr 2018 kam es wieder zu einem Verkehrsunfall. Man kann glücklich sein, dass es in den letzten Jahren zu keinen tödlichen Unfällen gekommen ist.
An der Bushaltestelle der L317 stehen täglich Kinder, die durch die erhöhte Geschwindigkeit, die dort gefahren wird einer erheblichen Gefahr ausgesetzt sind.
Gerade Senioren die die Straße von der Waldstraße und der Schulstraße aus überqueren möchten, sind durch die hohen Geschwindigkeiten einer erheblichen Gefahr ausgesetzt.
Unser Wunsch war immer die Entlastungsspange. Da diese nicht gebaut wird und durch die Rückführung der L314 in einen Wirtschaftweg erhebliche Gelder gespart werden, dem Dorf aber anderweitige Belastungen zugemutet werden, sind die in unserem Beschluss genannten Auflagen zu rechtfertigen.
5. Beratung über die Stellungnahme zur Teiländerung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes über die Rekultivierung der Tongrube „Richard“.
In einer Besprechung, an der Ortsbürgermeister Kremer teilnahm, erklärte der Vertreter der Firma Müller den Wunsch auf die Änderung des Rahmenbetriebsplans bezüglich der Rekultivierung der Tongrube Richard. Es wird schwierig, wie ursprünglich geplant, die notwendigen Maßen zum Auffüllen der Tongrube aufzubringen, da an diese Materialien hohe Qualitätsanforderungen gestellt werden. Daher soll der Rahmenbetriebsplan zur Rekultivierung soweit geändert werden, dass größere Wasserflächen entstehen. Das Bergamt bat diesbezüglich um Stellungnahme der Ortsgemeinde.
Die Ortsgemeinde wünscht die Wiederaufforstung wie ihm bestehenden Rahmenbetriebsplan vorgesehen. Es wurde uns mitgeteilt, dass es dem Bergbaubetreiber im Rahmen der Gesetze freisteht, wie er die Rekultivierung plant und er auch für die künftige Verkehrssicherung zuständig ist. Natürlich stehen ihm auch die künftigen Einnahmen aus der Land und Forstwirtschaft zu. Dem Ortsbürgermeister ist es in diesem Zusammenhang allerdings wichtig, dass der Naherholungscharakter der künftigen Rekultivierung gegeben ist. In der Stellungnahme der Ortsgemeinde wird deshalb der Hinweis gegeben, dass im Rahmen des Abschlussbetriebsplan die Wegebeziehungen so zu gestalten sind, dass eine öffentliche Nutzung als Naherholungsgebiet sichergestellt ist.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, keine Enthaltung
6. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Verein-
barung mit den Verbandsgemeindewerken Wallmerod zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestrassen, -wegen und -plätzen.
Das Zusammenspiel zwischen den Ortsgemeinden und den Verbandsgemeindewerken Wallmerod zu Verfahren und Kosten im Zusammenhang mit Baumaßnahmen ist neu zu regeln.
Die derzeitige Vereinbarung aus dem Jahr 1995 differenziert nicht nach den verschiedenen Baumaßnahmen, wie Herstellung, Ausbau oder Instandsetzung einer Straße oder eines Kanals, Einzelmaßnahmen oder gemeinsame Maßnahmen usw.
Dies führt dazu, dass die VG-Werke, ungeachtet des eingesetzten technischen Verfahrens (offene Bauweise durch Aufgraben oder sogenanntes „Inliner-Verfahren“) immer ein und denselben Betrag/qm abrechnen muss, nämlich 20,77 €/qm, obwohl die Kostenstruktur sehr unterschiedlich ist. Die Kosten für das „Inliner-Verfahren“ liegen unter 8,00 €/qm. Ziel der Neuregelung ist es:
• die Kosten angemessen abzubilden, damit insbesondere auch den Interessen der Gebühren- und Beitragsschuldner Rechnung getragen wird.
• für Ortsgemeinden und VG-Werke zu Rechtssicherheit zu schaffen, da die neue Vereinbarung sowohl die Kosten als auch das Verfahren der gemeinsamen Vergabe sowie den Ausgleich von Mehrkosten durch eine gemeinsame Auftragsvergabe verbindlich regelt.
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung mit den Verbandsgemeindewerken Wallmerod zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen und –plätzen zum 01. Januar 2019 zu.
Der Bürgermeister wird hiermit ermächtigt die vorliegende Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und den Verbandsgemeindewerken zu unterzeichnen
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung
7. Verschiedenes
a) Da seit dem Fahrplanwechsel letzte Woche insbesondere die Busverbindung nach Limburg größtenteils entfallen, bittet der Ortsbürgermeister ein Ratsmitglied sich einen Überblick über den z.Z. gültigen Plan des Personennahverkehrs zu verschaffen. Andreas Kronimus erklärt sich dazu bereit.
b) Die Ratsmitglieder sollen sich Gedanken um eine mögliche Neugestaltung des Spielplatzes machen und Vorschläge unterbreiten.
c) Ein Quader auf dem Bürgerhausvorplatz wurde ausgetauscht. Ob ein Zweiter noch getauscht werden muss wird noch geklärt.
d) Der Sportverein plant 2020 zum 100-jährigen Bestehen je 50 Bäume in Steinefrenz und Weroth zu pflanzen. Nach geeigneten Stellen soll gesucht werden.
e) Die Pumpe zur Bewässerung des Rasenplatzes ist defekt. Aufgrund des Alters ist eine Reparatur unwirtschaftlich. Der Sportverein hat ein erstes Angebot für den Austausch eingeholt, das sich auf 3517,05€ beläuft. Der Sportverein wird gebeten noch zwei weitere Angebote einholen.
f) Da auf dem Trainigsplatz immer wieder Schäden durch Wildschweine entstehen, soll der Sportplatz (Hauptplatz) durch geeignete Maßnahmen vor möglichen Schäden geschützt werden. Eine Möglichkeit wäre ein Netz (ähnlich Anhängernetzen), das an den vorhandenen Pfosten befestigt wird. Kosten circa 500 €. Eine zweite, bessere aber auch teurere Alternative, wären Zaunmatten an den vorhandenen Pfosten (wie am Kinderspielplatz). Hierbei entständen nach erster Schätzung Kosten in Höhe von ca 8000€. Diesbezüglich ist noch zu klären wer haftet wenn sich ein Spieler an den Matten bzw. dem Netz verletzt. Auch der Jagdpächter Hartmut Kremer soll um seine Meinung gebeten werden. Ebenfalls soll bei der OG Görgeshausen (Platz mit Matten eingezäunt) nach deren Erfahrungen gefragt werden.
g) Das Kühlgerät im Kühlraum war defekt und musste für 1600,00€ instandgesetzt werden. Da der Kühlraum benötigt wurde hat der Ortsbürgermeister in Abstimmung mit dem Beigeordneten die Instandsetzung beauftragt. Der Ortsbürgermeister bittet nachträglich um die Zustimmung zur Reparatur des Kühlgerätes.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung
h) Daniel Solbach hat erfahren, dass die Sporthalle zeitweise sehr kalt ist. Laut Gemeindearbeiter Udo Reusch liegt das daran, das die Heizung bei extrem kalten Ostwind und durch den Wärmeverlust durch die Fenster nicht genügend Leistung erbringt.
i) Udo Reusch hat beobachtet das der Kindergartenbus (Busunternehmen Menges) immer noch trotz Absprache durch die Unterstraße fährt. Die VG-Verwaltung hat inzwischen folgende Beschilderung angeordnet, die demnächst angebracht wird.
1. Oberes Schild „Durchfahrt für Busse verboten“;
2. mittleres Schild „Durchfahrt für Lkw verboten“;
3. unteres Schild „ Anlieger frei“.
Das Schild „Anlieger frei“ bezieht sich aber nur auf das Durchfahrverbot für LKW.